Die Neupreisentschädigung in der Kfz-Versicherung wird unter bestimmten Bedingungen von der Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung geleistet. Dabei ersetzt der Versicherer den ursprünglichen Neupreis des Fahrzeugs anstelle des Wiederbeschaffungswerts, wenn sich beim versicherten Objekt das Risiko Totalschaden, Zerstörung oder Verlust (Diebstahl) realisiert. … Weiterlesen
10. März 2025
von Wolfgang Ruch
Keine Kommentare
