Neben dem Testament, welches regelt, was mit dem Nachlass passieren soll, wenn man verstirbt, sind auch Regelungen für den Notfall sinnvoll, wenn man nicht mehr selber handeln oder seine Entscheidungen übermitteln kann.
Die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten hat in den vergangenen Jahrzehnten immer stärker an Bedeutung gewonnen. Jede medizinische Maßnahme bedarf der Zustimmung des Patienten – oder, falls er nicht einwilligungsfähig ist, die Ihn legitimierten Vertreter. Nur, wenn für eine unaufschiebbare Maßnahme die Einwilligung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann (zum Beispiel bei einem akuten Notfall), darf die Maßnahme durchgeführt werden, wenn sie dem mutmaßlichen Willen der Patientin bzw. des Patienten entspricht.
Wir alle, gleich welchen Alters, können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation gelangen, in der wir nicht mehr einwilligungsfähig sind.
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